Rechtliche Aspekte der Videoüberwachung
Rechtliche Aspekte sind vielseitig, und es müssen normalerweise eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt werden. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert sind. Im Einzelnen sind dort die folgenden Einsatzgebiete geregelt:
- Öffentliche Räume und Plätze
- Staatliche Überwachung
- Kirchlicher Datenschutz (evangelisch und katholisch)
- Vorgeschriebene Videoüberwachung bei Banken, Kasinos, Spielhallen …
- Beleidigungen über Videoüberwachungskameras
- Polizeiliche Videoüberwachung
- Private Videoüberwachung
Private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. Artikel 21a Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geregelt. Die Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts/einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten), wenn außerdem die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind als das Interesse des Betreibers (z.B. ein Angriff wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist. Ist eine Videoüberwachung nach diesen Aspekten zulässig, muss sie beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Daneben entstehen noch andere Pflichten für den Betreiber der Anlage (z.B. Kennzeichnungspflicht, Protokollierungspflicht, Datensicherheitsmaßnahmen, Löschungspflicht nach 72 Stunden und die Pflicht zur Auskunft gegenüber Betroffenen).
Nachfolgend einige Beispiele für Videoüberwachungen, die sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich durchgesetzt haben:
Hamburg: Das Gymnasium Bondenwald hat mehrere Videokameras zur Fahrradüberwachung aufgestellt: an den Zugängen zur Schule und anderen Stellen. Dieses Unterfangen wurde von der Elternschaft eingeleitet und unterstützt.
Bremen: Mehrere Bremer Schulen setzen (Stand 2010) Videoüberwachung gegen Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und Raucher ein. Die Daten werden 24 Stunden in den Schulzeiten gespeichert; an Wochenenden, Feiertagen und Ferien bis zum ersten Schultag. Zugriff auf die Daten hat der Rektor, eine weitere Person und bei vorliegenden Straftaten die Polizei. Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte, dass im Allgemeinen kein angemessenes Datenschutzkonzept seitens der Schulen erstellt wurde.
Boston, USA: Vier Tage nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon 2013 (zwei Bomben töteten drei Menschen und verletzten über 180) veröffentlichte die Polizei Fahndungsfotos und -videos, auf denen zwei tatverdächtige junge Männer zu sehen sind. Sie konnten identifiziert und später gestellt werden.